Online-Bestellungen sind in Spanien nicht mehr wegzudenken, weshalb wir immer häufiger mit Paketzustellern zu tun haben, die nach unserem Ausweis oder unserer NIE-Nummer fragen. Aber wann ist das wirklich vorgeschrieben und was darf ein Zusteller tun und was nicht? Es herrscht ziemliche Unklarheit, obwohl die Regeln eigentlich recht eindeutig sind.
Die Verbraucherorganisation FACUA erklärt, dass das Vorzeigen Ihres Personalausweises oder DNI (spanisch: Documento Nacional de Identidad) eine zulässige Methode zur Bestätigung Ihrer Identität ist. Kuriere dürfen Sie also bitten, das Dokument vorzuzeigen. Das ist vor allem in Situationen sinnvoll, in denen der Zusteller sichergehen möchte, dass das Paket bei der richtigen Person ankommt. Wenn Sie sich weigern, kann es vorkommen, dass der Zusteller das Paket nicht ausliefern darf, einfach weil diese Überprüfung fehlt.
In der Praxis werden Sie feststellen, dass Zusteller, wie beispielsweise die von Amazon, manchmal nach einem Ausweis oder einer NIE-Nummer fragen und manchmal nicht. In der Regel wird die Nummer nur als Empfangsbestätigung notiert, ohne dass eine zusätzliche Überprüfung erfolgt. Wie streng diese Überprüfung durchgeführt wird, hängt vom jeweiligen Transportdienst ab; einige überprüfen genau, während andere weniger streng sind.
Dennoch gibt es eine wichtige Grenze. Die spanische Datenschutzbehörde legt nämlich fest, dass Unternehmen kein Foto oder keine Kopie Ihres Ausweises anfertigen dürfen, wenn dafür keine klare Rechtsgrundlage besteht. Das Vorzeigen reicht aus, und alles, was darüber hinausgeht, wie das Speichern oder Kopieren, wird als unverhältnismäßige Verarbeitung personenbezogener Daten angesehen.
Rechtlich gesehen sind Sie verpflichtet, Ihren Ausweis oder DNI vorzulegen, wenn Behörden oder Beamte dies verlangen. Für private Zustelldienste gilt diese gesetzliche Verpflichtung nicht. Sie können jedoch im Rahmen ihrer eigenen Richtlinien verlangen, dass sie Ihre Identität überprüfen, bevor sie ein Paket aushändigen. Diese Bedingung macht das Vorzeigen nicht gesetzlich vorgeschrieben, aber notwendig, um die Lieferung abschließen zu können.
In bestimmten Fällen, beispielsweise bei bestimmten Sendungen über die spanische Post Correos, kann die Vorlage des Originalausweises verlangt und die Daten länger gespeichert werden. Dies hängt von der Art des Pakets und den administrativen Verpflichtungen des Versanddienstes ab. Es ist jedoch weiterhin wichtig, dass niemals mehr Daten als unbedingt erforderlich angefordert werden.
Für Sie als Empfänger bedeutet dies, dass Sie fragen dürfen, warum Ihre ID- oder NIE-Nummer benötigt wird und was genau mit Ihren Daten geschieht. Sie müssen niemals der Anfertigung von Kopien oder Fotos zustimmen und können erwarten, dass die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten auf das wirklich Notwendige beschränkt bleibt. Sind Sie sich unsicher? Dann können Sie jederzeit die Bedingungen des Zustelldienstes einsehen oder um zusätzliche Erläuterungen bitten.
Quelle: Agenturen




